AGB

TEILNAHME- UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

von Schnee-Event Thüringen, Dr.-Salvador-Allende Str.23, 99423 Weimar / Germany

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

1. Allgemeines
Bei unseren Veranstaltungen setzen wir ein angemessenes Maß an Kooperation und Teamgeist voraus sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zu unserer Art der Freizeitgestaltung. Es wird – wenn nicht anders angegeben – eine durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit vorausgesetzt. Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie den Anweisungen der Veranstaltungsleiter/Guides jederzeit Folge leisten. Die Durchführung wird garantiert, wie in unserem Programm beschrieben, jedoch unter Berücksichtigung der für solche Natur- und Aktiv-Events zutreffenden Einschränkungen und Unwägbarkeiten.
Für selbst und fremd verschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen.
Der Abschluss entsprechender Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung, etc.) wird daher empfohlen. Programmänderungen und Änderungen des Tourenverlaufs, sofern der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlichen Schaden nimmt, bleiben vorbehalten.
Minderjährige können nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines gesetzlichen Vertreters (Sorgeberechtigen) an unseren Veranstaltungen teilnehmen (gegebenenfalls ist uns eine ausgefüllte und unterschriebene „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten“ vorzulegen).

2. Abschluss eines Vertrages
Sie können Ihre Veranstaltungen persönlich, telefonisch, per Fax, online oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich zusenden. Weicht der Inhalt der Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir Ihnen z. B. Ihren Buchungswunsch nicht erfüllen konnten, legen wir Ihnen ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Erfolgt von Ihrer Seite keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Gruppe), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Diese  Vertretungsvollmacht gilt ebenso für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Gruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler unserer Angebote.
Mit Firmen, Vereinen (sog. Juristischen Personen) gehen wir nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Veranstaltungspreises.

3. Gutscheine
a) Der Gutschein berechtigt Sie oder eine beliebig andere (geeignete) Person zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung. Die Teilnahmevoraussetzungen, die für die jeweilige Veranstaltung erforderlich sind, müssen beachtet werden. Es gelten dafür der in der Rechnung/auf dem Gutschein vorgesehene Preis und die bei der Buchung ersichtlichen Bedingungen.
Der angebotene Preis für Gutscheine ist bindend.

b) Gutscheine erlangen erst nach vollständiger Bezahlung ihre Gültigkeit.
Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 24 Monate ab Ausstellungsdatum (Erwerb). Sie steht in Abhängigkeit zu den Laufzeitintervallen unserer Verträge mit den Erlebnispartnern und möglicher Leistungsänderungen. Wir tragen das Risiko von Preissteigerungen im Laufe des Gültigkeitszeitraums. Eine Verlängerung der Gültigkeitszeiträume ist deshalb nicht möglich.

c) Ein Gutschein kann nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,- (zzgl. Versandkosten) in einen Gutschein für eine andere Veranstaltung umgetauscht werden, solange der Gutschein-Inhaber noch keine Terminabstimmung mit uns vorgenommen hat. Sollte die andere Veranstaltung teurer sein, als die ursprünglich gebuchte, ist der entsprechende Differenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr vor Umtausch an uns zu entrichten. Sollte die Veranstaltung billiger sein, als die ursprünglich gebuchte, wird der entsprechende Differenzbetrag nicht zurück- oder ausbezahlt. Der Akzeptanzzeitraum von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit demjenigen des zuerst erworbenen Gutscheins.

Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen übernehmen wir keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins.

4. Leistung- und Leistungsänderung
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren Leistungsbeschreibungen.
Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Versicherungen sind in unseren Leistungen nicht enthalten.
Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistung zu erklären, über die Sie vor der Buchung selbstverständlich informiert werden. Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Im Fall einer erheblichen Leistungsänderung werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung bzw. einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Erklärung einer Leistungsänderung geltend zu machen. Abweichungen der einzelnen Veranstaltungsinhalte und Leistungen sind gestattet, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind oder wenn sie von der Mehrzahl der Teilnehmer gewünscht werden oder pädagogisch sinnvoll erscheinen. Treten Sie eine gebuchte/terminierte Veranstaltung nicht an oder nehmen einzelne Leistungen aus durch den Vertrag nicht zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des ganzen Preises oder auf anteilige Rückerstattung.

5. Unterkunft & Verpflegung, An- und Abreise
In unseren Leistungen sind Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreise grundsätzlich nicht inbegriffen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. Wir bitten Sie daher, notwendige Reservierungen selbst vorzunehmen. Wir beraten Sie auf Wunsch gerne hinsichtlich der Unterkunftsmöglichkeiten im Thüringer Wald.

6. Beschreibungen der Veranstaltungen
Wir sind ständig bemüht, die auf unserer Website präsentierten und angebotenen Veranstaltungen korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte dienen der Beschreibung von Abläufen einer Veranstaltung und können Änderungen unterliegen. Wir bemühen uns um fortlaufende Aktualisierung der Beschreibungen auf unserer Website, schließen jedoch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben Dritter jede eigene Verantwortung aus.

Wir behalten uns vor, Inhalte unserer Website jederzeit ohne Ankündigung zu ändern.
Die verwendeten Fotografien, Abbildungen zu den Veranstaltungen dienen der allgemeinen Beschreibung. Solche Fotos/Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Orte u. a. sind unverbindlich und können variieren.
Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Veranstaltungen dienen lediglich als Anhaltspunkte. Die Veranstaltungen können eventuell in Gruppen zusammen und mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Die auf unserer Website angegeben Zeiten und die Dauer können variieren und sind daher unverbindlich.

7. Verleih von Ausrüstungsgegenständen
Sie haben die geliehene Ausrüstung/Equipment sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Soweit wir Ihnen Ausrüstungsgegenstände/Equipment (Schneeschuhe etc.) kostenlos oder gegen Gebühr leihen, haben Sie für vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachbeschädigung, Materialverlust oder sonstige Beeinträchtigung einzustehen. Wir werden
sämtliche Kosten für Ausfall, Reparatur bzw. Wiederbeschaffung an Sie weiterbelasten.
Für unsere Ersatzansprüche legen wir den jeweiligen Wiederbeschaffungswert bzw. für den Ausfall die Mietkosten zugrunde. Dies gilt auch bei unsachgemäßen Umgang mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung im Bereich von Schulklassen- und Jugendangeboten. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste. Sie sind nicht berechtigt, die Ihnen geliehenen Ausrüstungsgegenstände/Equipment oder sonstige für die Zeit der Veranstaltung überlassene Gegenstände jeglicher Art ohne unsere Zustimmung Dritten zu überlassen.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung der Ausrüstung/Equipment durch äußere Umstände übernimmt Schnee-Event Thüringen keinerlei Haftung.

Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

8. Verfügbarkeit
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeit oder begrenzte Teilnehmerzahlen) finden Sie in den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen.
Den endgültigen Termin stimmen Sie i. d. R. selbst mit uns ab. Die Buchung ist rechtzeitig vorzunehmen. Für Ferien- oder Wochenendzeiten ist eine längere Vorlaufzeit empfehlenswert. Die verbindliche Buchung der Teilnahme gilt erst nach unserer schriftlichen Reservierungserklärung bzw. Bestätigung. Wir empfehlen, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Buchungs-/Terminbestätigung durch uns erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrer Veranstaltung gegebenenfalls den von uns zugesandten Gutschein mit.

9. Witterungsbedingte und persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Veranstaltungen
a) Die Teilnahme an einem Outdoor-Sporterlebnis unterliegt den Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in unseren Veranstaltungsbeschreibungen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme bei uns abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen (Käufer/Teilnehmer) direkt bei uns einzuholen. Sollte die Veranstaltung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Teilnahme an der Veranstaltung bei uns umbuchen. Wir kommen in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen in Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung entstanden sind (z. B. Anfahrtskosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.) Berghütten Touren finden auf jeden Fall statt.
b) Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen setzt ein Mindestmass an persönlicher Eignung (z.B. Größe, Gewicht, Alter, Gesundheitszustand (gewisse Kondition), etc.) sowie eine entsprechende Ausrüstung voraus. (Wir behalten uns vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers oder der Gruppe gefährden und/oder den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, dürfen nicht verwendet werden und führen gegebenenfalls zum Ausschluss des Teilnehmers an der Veranstaltung). Die Voraussetzungen zur Teilnahme ergeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Veranstaltung auf unserer Website. Nach erfolgter Buchung sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie bzw. die entsprechende Person, die an der bestimmten Veranstaltung teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.

10. Preise und Preisänderung
Alle angegebenen Preise für Veranstaltungen-Dienstleistungen sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht anders aufgeführt.
Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und Veranstaltungstermin mehr als 12 Monate liegen, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen notwendig wird.
Wir müssen Sie hierbei bis 3 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung in Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen von um mehr als 10 Prozent sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.

11. Bezahlung
Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung/Event ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Touren sind rechtzeitig, in jedem Fall vor Beginn/Durchführung zu überweisen bzw. bar zu bezahlen. Mit Zugang der Rechnung ist der ganze Tourenpreis innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Tourbeginn. Gutscheine sind – soweit nichts anderes vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und erlangen erst nach vollständiger Bezahlung Gültigkeit. Maßgebend ist jeweils der Zahlungseingang auf unserem Konto.
Ohne rechtzeitige Bezahlung des vollen Preises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

Wird der Preis trotz Mahnung nicht innerhalb gesetzter Frist bezahlt, so können wir die Durchführung des Vertrages ablehnen und Ihnen die Rücktrittskosten gemäß Punkt 8 belasten. Die Zahlungen sind für uns grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt vor allem für von Ihnen aus dem Ausland veranlasste Zahlungen, bei denen Sie Ihr Kontoinstitut anweisen, dass Sie alle Transaktionsgebühren selbst übernehmen.

12. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Sie können jederzeit vor Beginn durch eine schriftliche Erklärung von der gebuchten Leistung zurücktreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Vertrag als Vertragspartner benannte Person erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner ist der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung bei uns maßgeblich. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalisierten Anteils des Preises verlangen, der sich wie folgt ergibt:
Rücktritt von der Veranstaltung – Stornierungsgebühren

vom 29. bis 18. Tag vor Beginn: 20 %
vom 17. bis 10. Tag vor Beginn: 50 %
vom 9. bis 6. Tag vor Beginn: 75 %
vom 5. bis zum vorletzten Tag: 90 %.

Treten Sie am Tag vor der Veranstaltung zurück oder treten nicht zu der Veranstaltung an, behalten wir Anspruch auf den vollen Preis.
Ein Recht auf Vertragsrücktritt besteht nicht, wenn ein Gutschein bereits eingelöst wurde. Eine Absage seitens des Kunden aus wetterbedingten Gründen ist grundsätzlich nicht möglich. Treten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurück, so hat diese Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die Teilnehmer, welche aus dem Vertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der o. g. Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer. Erreicht in diesem Fall die Anzahl der verbleibenden Personen einer Gruppe nicht mehr die zuvor im Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Preis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Gruppe gemäß unserer Preislisten bzw. unserer Angebote.
Wir empfehlen ggf. den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung; diese Versicherung sollte unmittelbar mit Abschluss des Vertrages abgeschlossen werden. Umbuchungen (Änderung des Veranstaltungstermins etc.), die auf Ihren Wunsch nach Abschluss des Vertrages erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügig Kosten verursachen. Wir entsprechen Ihren Änderungen vorbehaltlich Verfügbarkeit und Durchführbarkeit. Es steht in unserem Ermessen, einen Ersatz für entstandene Mehrkosten zu erheben, nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen vor.
Der Teilnehmer kann sich zu Beginn, zur Durchführung der Veranstaltung durch einen Dritten ersetzen lassen. Sofern die dritte Person den besonderen Anforderungen der Veranstaltung nicht genügt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen. Widersprechen wir nicht, so tritt die dritte Person statt des ursprünglichen Teilnehmers in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, zum genannten Ort und Zeitpunkt bereitzustehen. Tritt er nicht vereinbarungsgemäß an, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises. Für Veranstaltungen, die von unseren Standardprogrammen abweichen, und einen erheblichen Mehraufwand in der Planung und Vorbereitung darstellen, behalten wir uns eine Entschädigung bis max. 50 % bei Rücktritt von der Buchung vor. Dies gilt unabhängig von der oben aufgeführten Gliederung.
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Teilnehmers der Veranstaltung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.

13. Nichteinlösen von Gutscheinen, Kündigung
Durch den Kauf eines Gutscheines erwerben Sie das Recht zur Inanspruchnahme einer bestimmen Leistung (Veranstaltung) bei uns innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Die Gutscheine sind übertragbar und können von einer beliebigen (jedoch für die Veranstaltung geeigneten) Person eingelöst werden.
Sollte ein Gutschein im Gültigkeitszeitraum von der bestimmten Person nicht eingelöst werden können, obliegt es dem Käufer oder der bestimmten Person, den Gutschein anderweitig zu verwerten (z.B. Vergabe an andere geeignete Person). Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt vom Vertrag mit uns ist ausgeschlossen. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verfällt die gezahlte Vergütung.
Ist ein Termin zur Durchführung der Veranstaltung des Erlebnisses vereinbart und erscheint der Teilnehmer nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos. Der Teilnehmer hat Terminverschiebungen rechtzeitig mit uns abzustimmen und sich über Gebühren zu erkundigen, die im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen eventuell anfallen können. Entsprechende Regelungen sind Sache zwischen dem Teilnehmer (Gutscheininhaber) und uns. Werden solche Gebühren fällig, sind sie vom Teilnehmer direkt an uns zu entrichten.

14. Rücktritt bzw. Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter
Wir kündigen bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir sind verpflichtet, Sie hiervon in Kenntnis zu setzen; Sie erhalten den bereits bezahlten Veranstaltungspreis gegebenenfalls unter Einbehaltung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 10 % unverzüglich zurück. Das Rücktrittsrecht besteht auch, wenn wir Ihnen nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten ein vergleichbares Angebot unterbreitet haben, und Sie davon keinen Gebrauch machen.
Wir haben das Recht, bis zum Beginn und noch während einer bereits begonnen Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Umstände es erfordern und z.B. durch Unwetterbilden (Gewitter, Hochwasser, etc.) Gefahr für die Teilnehmer einer Aktion besteht.
Wir können das Rücktrittsrecht auch in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden, wie z.B. durch plötzliche Erkrankung der Veranstaltungsleiters usw. In solchen Fällen wird Ihnen der gesamte, bereits bezahlte Preis vollständig gut geschrieben und ein Ersatztermin vereinbart. Bei unwahren Angaben bei der Anmeldung/Buchung können wir
ebenfalls ohne Kostenrückerstattung vom Vertrag zurücktreten. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Vertrag zu – insbesondere bei der Anmeldung von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern.
Wir haben außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben in der Rechnung/Vertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Preises eingehen.
Gegebenenfalls wirksam werdende Stornierungsgebühren werden von uns erhoben.

15. Vertragskündigung / Ausschluss von Veranstaltungen
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet der Abmahnung unserer Veranstaltungsleiter/Guides nachhaltig stört, die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den bereits bezahlten Veranstaltungspreis des Teilnehmers oder der Gruppe; ersparte Aufwendungen werden jedoch aufgerechnet.
Der Veranstaltungsleiter/Guide ist ebenfalls befugt über die Untauglichkeit (z.B. Trunkenheit, Drogen, Medikamenteneinnahme) von Teilnehmern und deren verwendete Ausrüstung (siehe Punkt 9) zu entscheiden und diese von der Veranstaltung auszuschließen. In diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises.
Bei vom Teilnehmer vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Ausfall, Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßen Umgang mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung im Bereich von Schulklassen- und Jugendangeboten. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.

16. Kündigung infolge höherer Gewalt
Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situation berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Sturm, Umweltkatastrophen usw. einen sicheren Verlauf der Veranstaltung nicht zulassen oder behördliche Anweisungen dies verlangen würden, können wir bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten Preis unverzüglich zurück, ein darüber hinaus gehender Anspruch besteht nicht.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn einer Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung / ärztliche Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Veranstaltung.

17. Ihre Mitwirkungspflicht und Anerkennung von Ansprüchen
Sie sind verpflichtet, bei etwa auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, etwaige Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Insbesondere müssen Sie etwaige Beanstandungen uns unverzüglich mitteilen. Wir werden uns bei berechtigten Beanstandungen bemühen, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Sofern Sie es unterlassen haben, uns auf bestehende Leistungsstörungen hinzuweisen, denen man hätte abhelfen können, verlieren Sie jeden Anspruch auf Minderung.
Die Veranstaltungsleiter/Guide ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Wirksame Anerkennung kann ausschließlich der Inhaber der Eventagentur vornehmen.

18. Haftungsausschluss
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit es sich bei Schäden um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten sowie Ersatz von Verzugsschäden handelt (§ 286 BGB).
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
Bei fachspezifischen Veranstaltungsinhalten obliegt dem Betreuerpersonal der Gruppe die allgemeine Aufsichtspflicht, die fachspezifische Erbringung der Sicherheitsnormen obliegt dem Veranstaltungsleiter/Guide während der entsprechenden Situation.
Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte versichert sein (Unfall/Kranken etc.). Wir behalten uns vor, den Versicherungsschutz als Bedingung für die Teilnahme zu machen. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbst verschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen bzw. Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Veranstaltungsinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) – ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko (Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko) beinhalten. Die Teilnahme an Inhalten, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis.
Es ist die Aufgabe aller Teilnehmer jederzeit die Sicherheit zu maximieren und evtl. erkannte Sicherheitsmängel sofort dem Veranstaltungsleiter/Guide zu melden.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstaltungsleiter/Guide sind bindend, ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen bei Sicherheitsforderungen der Teilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Gruppe von der Veranstaltung/von der Aktion ausgeschlossen werden können und wir keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten übernehmen. Wir behalten in diesen Fällen unseren Vergütungsanspruch.
Sämtliche Haftungspflichten von unserer Seite entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Teilnehmer während der Veranstaltung benutzten Gegenstände (Video, Telefone, Foto…). Ausnahme davon bildet eine ausdrücklich vom Veranstaltungsleiter/Guide verlangte Benutzung – z. B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für von Veranstaltungsleitern/Guides in Verwahrung genommene Gegenstände oder Wertsachen. Ausdrücklich wird hingewiesen, dass bei Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann und der Teilnehmer sich entsprechend darauf einzustellen hat:
Verliert ein Teilnehmer bei einer geführten (vom Veranstaltungsleiter/Guide abgesicherten)
Veranstaltung den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis er vom Veranstaltungsleiter/Guide
wieder zur Gruppe geführt wird.
Fällt der Veranstaltungsleiter/Guide durch einen nicht vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Aktion aus, so hat die Gruppe auf Eintreffen eines Vertreters zu warten.
Erfolgt durch den/die Teilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Aktion, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. Generell ist vom Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhut- und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu erbringen.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an uns, deren Verursachung Teilnehmern obliegt (vor allem bei Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- und Umweltdelikten), so werden diese Forderungen durch uns an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige gebracht. Wir behalten uns vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.

Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als “Fremdleistung” angegebener Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche Informationen, Beschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte.

19. Gewährleistungausschluss in Bezug auf die Nutzung unserer Internetseite
Für die Nutzung unserer Internetseite tragen wir keine Verantwortung, sie erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrifft z. B. das Herunterladen (auch Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. in Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihren Computersystem oder sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten.

20. Vertraulichkeit und Datenschutz
Wir verpflichten uns gegenseitig, alle wesentlichen und nicht allgemein bekannten Angelegenheiten des anderen mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit zu behandeln.
Die von Ihnen übermittelten Daten speichern wir in unserer EDV-Anlage und sichern sie vor unbefugten Zugriff Dritter. Sollten Dritte trotz dieser Sicherung Zugriff erhalten, haften wir nicht für etwa auftretende Schäden.
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für unseren Geschäftskontakt mit Ihnen, im Rahmen dessen wir Sie gerne auch über weitere Veranstaltung aus unserem Hause informieren.
Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt uns ein kurzer Hinweis, nachdem wir Sie aus unserer Datenbank streichen werden.

21. Urheberrecht an Aufzeichnungen
Alle Rechte an gemachten Fotos bzw. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind uns vorbehalten.
Wir sind berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon zu fotografieren bzw. aufzuzeichnen und diese Fotos/Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit unserem Einverständnis zulässig.

22. Ihr Firmenname/Firmenlogo für unsere Referenzliste (Nutzungsrecht)
Wenn Sie als Unternehmer eine unserer Veranstaltungen gebucht haben, können wir nach Veranstaltungsende für unsere Werbezwecke auf einer auch auf unserer Website verfügbaren Referenzliste Ihr Firmenlogo kostenfrei verwenden. Sie können diesem hiermit übertragenen Nutzungsrecht jederzeit widersprechen.

23. Gerichtsstand und anzuwendendes Rechtsgrund
Als Gerichtsstand vereinbaren wir Weimar / Thüringen. Es gilt deutsches Recht.

24. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstellte jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Stand Januar 2018
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